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Arbeitsalltag Justiz - Fragen
Praktiker
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Themen: 0
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#25
11.02.2023, 00:19
(10.02.2023, 21:28)Fritzle schrieb:  
(10.02.2023, 17:24)Charles schrieb:  
(10.02.2023, 16:22)Praktiker schrieb:  Lasst bitte den Freiburger Ex-Kollegen aus dem Spiel. Da ging es um eine sehr spezielle Persönlichkeit mit sehr eigenen Vorstellungen - das hat überhaupt nichts mit der Überlastung und den Problemen eines durchschnittlichen R1-Richters zu tun.
Natürlich gibt es eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, bei denen es hingenommen wird, dass sie keine überdurchschnittlichen Ambitionen haben. Das einzige, was denen droht, ist eine ausbleibende Beförderung, die bei größerem Einsatz auch nicht garantiert wäre.

Es geht darum, welche Sanktionsmöglichkeiten die Verwaltung bei Unterschreitung gewisser Erledigungszahlen (theoretisch) hat. Und letztlich darum, inwiefern die materielle Rechtsanwendung von Richtern durch die von der Exekutive aufoktroyierten Sparzwänge beeinflusst werden kann. Deshalb erwähnte ich auch beispielhaft die steigenden Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO.
Nicht immer muss das so explizit geschehen. Auch unbewusst kann man durch das indirekt vorgegebene (hohe) Arbeitspensum dazu angehalten werden, möglichst schnell die Akte vom Tisch zu bekommen.

Auf diesen Erledigungsdruck in der heutigen Justiz wollte ich schlicht hinweisen, denn dies ist in meinen Augen ein Faktor, den man bei der Berufswahl berücksichtigen sollte. Nicht jeder wird damit glücklich und kann das mit seinem richterlichen Selbstverständnis vereinbaren.

Dass der Freiburger Kollege eine "sehr spezielle Persönlichkeit" hat, mag durchaus sein, ändert aber in der Sache nichts.

Volle Zustimmung. Es ist schlecht und ergreifend nichts anderes als Fließbandarbeit. Wer seine Fälle ordentlich bearbeiten will, sollte lieber was anderes machen.

Das ist in dieser Pauschalität unrichtig und nicht in Ordnung gegenüber den Kollegen, die ihre Fälle in der bezahlten Zeit und trotzdem ordentlich bearbeiten.

Das ist auch das Ärgernis an dem Freiburger Fall: dass hier jemand für sich beansprucht hat, selbst bestimmen zu dürfen, wie viel er arbeitet, und zugleich suggeriert wird, alle anderen, die mehr arbeiten, würden das dafür in schlechterer Qualität tun.

Und ja: als Steuerzahler und als Kollege, der nicht bei einem Bruchteil des Gehalts ein Mehrfaches arbeiten wollte, fand ich es richtig, dass ein solches Verhalten ab irgendeiner Grenze sanktioniert wird - wenn auch nur in Form eines folgenlosen Vorhalts...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2023, 00:23 von Praktiker.)
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