10.02.2023, 20:19
(10.02.2023, 19:40)rubinya3 schrieb:(10.02.2023, 16:55)Egal schrieb: Ich sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein anderer Staatsbediensteter (z.B. Richter, StA, Referendar oder anderer Beamter) die Akte mit nach Hause nimmt und von dort aus bearbeitet.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Danke für deine Antwort, das bestätigt mich. Zu der Einsicht bin ich sich am ehesten gelangt.
Der Verteidiger wollte gerne darauf hinaus, dass die Ermittlungen aus Sicht des Polizisten ja im Stadium der Hauptverhandlung schon vorbei sind, also er die Akte quasi abgegeben hat und jetzt ja eigentlich nur noch ein "normaler Zeuge" ist, also keine Akte mehr kopieren und mitnehmen sollte..
Also natürlich kann der Polizeibeamte in die Akte gucken und ggf ne Kopie für sich machen.
Angenommen er dürfte das nicht, was würde in der HV passieren. Würde der Polizist sich nicht mehr erinnern würde der Richter ihm die Sache aus der Akte vorhalten und es würde im Ergebis aufs gleiche hinauslaufen.
Zudem heißt Ermittlungsverfshren abgeschlossen ja nicht, dass die Polizei keine Akte mehr hat, je nach Fall existiert noch ne Zweit oder Drittakte, zudem speichert die Polizei ihren Kram digital.
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Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 16:11
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Egal - 10.02.2023, 16:55
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 19:40
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Chill3r - 10.02.2023, 20:19
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Praktiker - 11.02.2023, 00:31