10.02.2023, 19:40
(10.02.2023, 16:55)Egal schrieb: Ich sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein anderer Staatsbediensteter (z.B. Richter, StA, Referendar oder anderer Beamter) die Akte mit nach Hause nimmt und von dort aus bearbeitet.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Danke für deine Antwort, das bestätigt mich. Zu der Einsicht bin ich sich am ehesten gelangt.
Der Verteidiger wollte gerne darauf hinaus, dass die Ermittlungen aus Sicht des Polizisten ja im Stadium der Hauptverhandlung schon vorbei sind, also er die Akte quasi abgegeben hat und jetzt ja eigentlich nur noch ein "normaler Zeuge" ist, also keine Akte mehr kopieren und mitnehmen sollte..
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Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 16:11
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Egal - 10.02.2023, 16:55
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 19:40
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Chill3r - 10.02.2023, 20:19
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Praktiker - 11.02.2023, 00:31