10.02.2023, 16:55
Ich sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein anderer Staatsbediensteter (z.B. Richter, StA, Referendar oder anderer Beamter) die Akte mit nach Hause nimmt und von dort aus bearbeitet.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Nachrichten in diesem Thema
Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 16:11
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Egal - 10.02.2023, 16:55
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 19:40
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Chill3r - 10.02.2023, 20:19
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Praktiker - 11.02.2023, 00:31