10.02.2023, 16:11
Hallo liebe Kollegen,
Eine Frage, die mir ein Strafverteidiger gestellt hat - und ich konnte mit Recherche bisher wenig erreichen...:
Ein Polizist ist als Zeuge geladen.
Um dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen, wird ja von Polizisten meist erwartet, dass sie sich vorbereiten und den Bericht zur Sache auf der Dienststelle vorab nochmal ansehen. Darf der Polizist den Bericht/Vermerk zu der Sache aber auch nochmal bei der Dienststelle ausdrucken und mit nach Hause nehmen? Manche Polizisten sitzen ja mit dem extra dafür nochmals ausgedrucktem Polizeibericht vorm Gerichtssaal und lesen nochmal drüber, bevor sie als Zeuge reingerufen werden. Dürfen sie das oder muss das in der Dienststelle bleiben?
Gibt es hier datenschutzrechtlich etwas zu beachten?
Bin dankbar für jeden Austausch
Eine Frage, die mir ein Strafverteidiger gestellt hat - und ich konnte mit Recherche bisher wenig erreichen...:
Ein Polizist ist als Zeuge geladen.
Um dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen, wird ja von Polizisten meist erwartet, dass sie sich vorbereiten und den Bericht zur Sache auf der Dienststelle vorab nochmal ansehen. Darf der Polizist den Bericht/Vermerk zu der Sache aber auch nochmal bei der Dienststelle ausdrucken und mit nach Hause nehmen? Manche Polizisten sitzen ja mit dem extra dafür nochmals ausgedrucktem Polizeibericht vorm Gerichtssaal und lesen nochmal drüber, bevor sie als Zeuge reingerufen werden. Dürfen sie das oder muss das in der Dienststelle bleiben?
Gibt es hier datenschutzrechtlich etwas zu beachten?
Bin dankbar für jeden Austausch
Nachrichten in diesem Thema
Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 16:11
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Egal - 10.02.2023, 16:55
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von rubinya3 - 10.02.2023, 19:40
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Chill3r - 10.02.2023, 20:19
RE: Vorbereitungspflicht als Polizeizeuge - von Praktiker - 11.02.2023, 00:31