07.02.2023, 09:31
(04.02.2023, 00:45)NRWprüfling schrieb: Die Klausur war aus Sicht des Beklagten zu bearbeiten, gegen den vor dem Arbeitsgericht geklagt wurde.
Hm.. Ich habe die Klausur nicht geschrieben, aber es könnte doch gerade in dieser Konstellation (Beklagtensicht) gut sein, dass die Klage beim falschen Gericht eingereicht wurde und daher eine Verweisung (§ 281 ZPO) zu beantragen war?
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Neues JAG NRW - von Frager123 - 01.02.2023, 20:26
RE: Neues JAG NRW - von RefNRW10 - 03.02.2023, 02:15
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