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Panik vor den ersten Verhandlungen
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.011
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
05.02.2023, 10:07
Genau so.

Kleine Ergänzung: Wenn plötzlich Zeugen mitgebracht werden (sehr selten!), ist das eine Situation, wo Du dich kurz zurückziehen und nachdenken kannst: ist die Frage überhaupt beweisbedürftig? Ist die Behauptung konkret genug? Wer ist beweisbelastet - nicht zuerst den Gegenbeweis erheben! Und überhaupt: ist genügend Zeit eingeplant? Bevor sich alle nachfolgenden Termine verschieben, lieber Termin zur Beweisaufnahme bestimmen und den Zeugen laden.

Zum Formular:

Zum Aufruf kommt die Sache ...
Bei Aufruf sind erschienen ... (Parteien und Vertreter, damit man dann nicht anfangen muss zu blättern)
Es wird in die Güteverhandlung eingetreten und der Sach- und Streitstand erörtert.
... (Kern des Sachverhalts notieren, ggf. Unklarheiten klarstellen lassen)
Das Gericht weist auf Folgendes hin: ... (nötige Hinweise)
... Idee für gütliche Einigung
Wegen Scheiterns der Güteverhandlung wird in die mündliche Verhandlung eingetreten.
Der Kläger stellt den Antrag ..., der Beklagte ... (auch hier AS notieren, damit man nicht hektisch rumblättern muss.
Beschlossen und verkündet:
1. ggf. Schriftsatz-Fristen
2. Termin zur Beweisaufnahme / Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf ...
3. ggf. Laden von Zeugen


Für Beweisaufnahme habe ich ein eigenes Formular, wo ich nicht nur die Formalien (Zeugenbelehrung, Verzicht auf Vorspielen usw.) stehen habe, sondern auch soweit bekannt die persönlichen Daten (kommt viel besser, wenn man den Zeugen kennt und er nur nicken und noch Alter ergänzen muss, und schneller geht es auch) und natürlich das eintrage, was ich von ihm erfahren muss.

VU kannst Du dir auch eine Liste machen (VU-Antrag! Streitwert! Vollstreckbare Ausfertigung!), u.U. auch von typischen Vergleichen (Räumungsvergleich).
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