05.02.2023, 01:35
Ich bin zwar nicht der Vorposter, kann dir zu deinen Fragen aber Folgendes mitgeben:
1) Du brauchst für eine Zeugenvernehmung generell keinen Beweisbeschluss. Keinen Beweisbeschluss zu machen hat zudem den Vorteil, dass du kein konkretes Beweisthema benennen musst. Ich persönlich lade Zeugen deshalb auch grundsätzlich meist ohne Beweisbeschluss. Wenn eine Partei einen spontan verfügbaren Zeugen mitbringt, kannst du ihn also grundsätzlich vernehmen. Kommt natürlich darauf an, ob dir der entsprechend zu beweisende Vortrag konkret genug und überhaupt entscheidungsrelevant ist. Zudem solltest du der jeweils anderen Partei Gelegenheit geben, vor der Vernehmung des Zeugen Stellung zu nehmen.
2) Wenn ein Zeuge nicht kommt und der Rechtsstreit deshalb nicht entscheidungsreif ist, musst du einen neuen Termin machen. Dazu den Zeugen neu laden (falls bisher noch nicht geschehen, spätestens jetzt mit PZU). Fehlt der Zeuge unentschuldigt, zusätzlich Ordnungsgeld verhängen (falls er nicht mit PZU geladen war, lässt sich der Zugang der Ladung allerdings nicht zweifelsfrei nachweisen).
Zum Thema Checkliste: Man kann sich den typischen Ablauf der Verhandlung, die insoweit notwendigen Protokollinhalte und die einschlägigen Standardformulierungen vorab notieren. Beispielsweise würde dann da zum Thema Zeugen stehen:
"Es erscheint nach Aufruf um X Uhr der Zeuge Y. Der Zeuge wird über seine Wahrheitspflicht belehrt und erklärt, die Belehrung verstanden zu haben. Zur Person erklärt der Zeuge..."
Dazu schreibst du dir dann den Wortlaut für die Belehrung und die vom Zeugen abzufragenden Personalien.
1) Du brauchst für eine Zeugenvernehmung generell keinen Beweisbeschluss. Keinen Beweisbeschluss zu machen hat zudem den Vorteil, dass du kein konkretes Beweisthema benennen musst. Ich persönlich lade Zeugen deshalb auch grundsätzlich meist ohne Beweisbeschluss. Wenn eine Partei einen spontan verfügbaren Zeugen mitbringt, kannst du ihn also grundsätzlich vernehmen. Kommt natürlich darauf an, ob dir der entsprechend zu beweisende Vortrag konkret genug und überhaupt entscheidungsrelevant ist. Zudem solltest du der jeweils anderen Partei Gelegenheit geben, vor der Vernehmung des Zeugen Stellung zu nehmen.
2) Wenn ein Zeuge nicht kommt und der Rechtsstreit deshalb nicht entscheidungsreif ist, musst du einen neuen Termin machen. Dazu den Zeugen neu laden (falls bisher noch nicht geschehen, spätestens jetzt mit PZU). Fehlt der Zeuge unentschuldigt, zusätzlich Ordnungsgeld verhängen (falls er nicht mit PZU geladen war, lässt sich der Zugang der Ladung allerdings nicht zweifelsfrei nachweisen).
Zum Thema Checkliste: Man kann sich den typischen Ablauf der Verhandlung, die insoweit notwendigen Protokollinhalte und die einschlägigen Standardformulierungen vorab notieren. Beispielsweise würde dann da zum Thema Zeugen stehen:
"Es erscheint nach Aufruf um X Uhr der Zeuge Y. Der Zeuge wird über seine Wahrheitspflicht belehrt und erklärt, die Belehrung verstanden zu haben. Zur Person erklärt der Zeuge..."
Dazu schreibst du dir dann den Wortlaut für die Belehrung und die vom Zeugen abzufragenden Personalien.
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Panik vor den ersten Verhandlungen - von Paniiiik - 03.02.2023, 20:11
RE: Panik vor den ersten Verhandlungen - von Einrichter - 03.02.2023, 20:19
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RE: Panik vor den ersten Verhandlungen - von Majla - 20.01.2025, 10:27
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