02.02.2023, 21:45
(02.02.2023, 21:35)Patros schrieb: Danke für die Antworten und für die Klarstellung. Dann habe ich es richtig verstanden (allerdings immer noch nicht den Sinn dahinter für Angestellte RA), kann es aber auch nicht ändern.
Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.
Der Unterschied ist definitiv größer, als die 7,3% die du bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zahlen müsstest :-)
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Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Patros - 02.02.2023, 14:24
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Patenter Gast - 02.02.2023, 15:06
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Egal - 02.02.2023, 17:22
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Patenter Gast - 02.02.2023, 18:37
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Patros - 02.02.2023, 21:35
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Egal - 02.02.2023, 21:45
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Patros - 03.02.2023, 11:25
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Patenter Gast - 03.02.2023, 12:44
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von Egal - 03.02.2023, 17:20
RE: Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug - von jklpuzo - 02.02.2023, 22:10