29.01.2023, 14:43
Servus zusammen!
Für die berücksichtigungsfähigen Dienstjahre der Pension kann man ja auch in gewissem Umfang z.B. Studium und Referendariat anerkennen lassen. Jetzt bin ich ja noch einige Jahrzehnte von der Pension entfernt, frage mich aber, ob man sich schon am Anfang darum kümmern muss, dass das richtige (fiktive) Startdatum eingestellt wird? Also tatsächlicher Dienstantritt minus entsprechende anrechnungsfähige Zeiten, damit dann dieses Datum für die nächsten Jahrzehnte hinterlegt ist. Oder kann man das alles ignorieren und das wird erst zum Pensionsantritt ausgerechnet und man kann zu dieser Zeit dann noch schauen, dass das alles richtig berücksichtigt wird?
Am Anfang bekommt man ja so einen Dienstantritt mitgeteilt, ich glaube für Jubiläen. Das war jedenfalls der Beginn des Referendariats (erstmaliger Eintritt in den öffentlichen Dienst). Ich habe auch schon gelernt, dass es verschiedene Dienstalter gibt (für Dienstjubiläen, Erfahrungsstufen, Ruhegehalt und noch irgendwas...). Also irgendwie etwas unübersichtlich. Aber seitdem frage ich mich, ob man gleich am Anfang schauen muss, dass da nichts übersehen wurde, damit man nicht irgendwann damit präkludiert ist.
Für die berücksichtigungsfähigen Dienstjahre der Pension kann man ja auch in gewissem Umfang z.B. Studium und Referendariat anerkennen lassen. Jetzt bin ich ja noch einige Jahrzehnte von der Pension entfernt, frage mich aber, ob man sich schon am Anfang darum kümmern muss, dass das richtige (fiktive) Startdatum eingestellt wird? Also tatsächlicher Dienstantritt minus entsprechende anrechnungsfähige Zeiten, damit dann dieses Datum für die nächsten Jahrzehnte hinterlegt ist. Oder kann man das alles ignorieren und das wird erst zum Pensionsantritt ausgerechnet und man kann zu dieser Zeit dann noch schauen, dass das alles richtig berücksichtigt wird?
Am Anfang bekommt man ja so einen Dienstantritt mitgeteilt, ich glaube für Jubiläen. Das war jedenfalls der Beginn des Referendariats (erstmaliger Eintritt in den öffentlichen Dienst). Ich habe auch schon gelernt, dass es verschiedene Dienstalter gibt (für Dienstjubiläen, Erfahrungsstufen, Ruhegehalt und noch irgendwas...). Also irgendwie etwas unübersichtlich. Aber seitdem frage ich mich, ob man gleich am Anfang schauen muss, dass da nichts übersehen wurde, damit man nicht irgendwann damit präkludiert ist.
Nachrichten in diesem Thema
Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von Farbwenz - 29.01.2023, 14:43
RE: Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von Praktiker - 29.01.2023, 22:11
RE: Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von Verwalter - 30.01.2023, 08:53
RE: Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von Exri - 30.01.2023, 13:59
RE: Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von Verwalter - 30.01.2023, 14:50
RE: Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von juraistschön - 30.01.2023, 10:24
RE: Pension: Anrechnungsfähige Zeiten - von Farbwenz - 31.01.2023, 20:06