24.01.2023, 23:36
(24.01.2023, 19:19)RefGießen schrieb: Ich glaube als juristischer Mitarbeiter wirst du die eher nicht erstattet bekommen. In meiner Zeit bei FBD (2021) war die Tätigkeit der juristischen MA eher mit der der WiMis vergleichbar, einen Bedarf als Anwalt zugelassen zu sein gibt es daher nicht, da du keine Vertretung nach außen hin machst.
Kann natürlich sein, dass es sich geändert hat oder dass sie es dir auf Nachfrage doch bezahlen.
Klar, da hast du Recht. Für den Bewerber ist es aber natürlich deutlich netter mit Zulassung. Ich gehe dann vermutlich einfach dorthin, wo ich weiß, dass es so möglich ist. Dennoch vielen Dank!
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FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von Viertschadensliquidation - 23.01.2023, 22:17
RE: FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von RefGießen - 23.01.2023, 23:48
RE: FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von Viertschadensliquidation - 24.01.2023, 13:50
RE: FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von Spitzbube - 24.01.2023, 16:02
RE: FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von Viertschadensliquidation - 24.01.2023, 18:13
RE: FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von RefGießen - 24.01.2023, 19:19
RE: FBD WAT-Gehalt nach dem zweiten Examen - von Viertschadensliquidation - 24.01.2023, 23:36



