23.01.2023, 09:14
(23.01.2023, 08:51)Hoegri schrieb: Hello in die Runde!Da hilft nur: Staat oder Unternehmen mit Zeiterfassung.
Ich wollte mal eure Einschätzung zu folgenden Gedanken, die ich mir jetzt schon eine Weile habe, hören.
Ich bin jetzt seit knapp einem Jahr im Berufsleben und arbeite in der Regel von 8 bis 19 Uhr. Das finde ich persönlich schon nicht wenig, wenn ich hier im Forum querlese, scheint das aber als Rechtsanwalt auch nicht unbedingt unrealistisch/besonders viel. Meine Pendelzeiten belaufen sich in der Regel auf eine halbe Stunde pro Strecke, gelegentlich auch mal bis 40 Minuten. Allerdings bin ich dann auch, wenn ich abends nach Hause komme, ordentlich kaputt und im Wesentlichen sieht mein Abend dann so aus, dass ich noch etwas koche, dann Netflix und Co. und dann ab ins Bett, weil am nächsten Morgen der Wecker ja wieder früh klingelt.
Ich habe jetzt mit einigen Leuten aus meinem Umfeld darüber gesprochen, dass ich nicht weiß, ob ich mir das so auf Dauer richtig vorstellen kann. Ich würde auch gerne abends unter der Woche noch Dinge unternehmen - Kino, Konzerte, Freunde treffen, Sport. Am Wochenende stehen ja an sich schon häufig Termine an, Familienfeiern, Freunde etc., auch wenn ich selbst da auch schon seit einer Weile versuche, maximal einen Termin am Wochenende zu haben, um noch etwas Erholung zu haben von der Woche. Die Menschen, mit denen ich darüber gesprochen habe, fanden, dass ich total übertreibe, dass es nunmal so wäre, wenn man im Berufsleben ist, dass sich die Aktivitäten eben hauptsächlich aufs Wochenende verlagern würden.
Ich würde gerne mal wissen, wie das bei euch so ist. Es geht mir nicht darum, an drei von fünf Wochentagen abends unterwegs zu sein, aktuell findet das jedoch gar nicht statt. Wie handhabt ihr das so?
Ansonsten daran gewöhnen, dass man als Anwalt*in wohl im Schnitt einfach etwas mehr arbeiten muss, weil man Dienstleister*in ist.
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Freizeitgestaltung im Feierabend - von Hoegri - 23.01.2023, 08:51
RE: Freizeitgestaltung im Feierabend - von Joko - 23.01.2023, 09:14
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