20.01.2023, 17:51
Hallo, ich habe mal drei Fragen zum Thema Urteil:
1. Ist es zulässig in den Tatbestand mehr Rechtsansichten als Tatsachen reinzuschreiben, wenn sich die Parteien hauptsächlich über Rechtsansichten streiten (Wirksamkeit Vertrag, Wirksamkeit AGB) und man diese für das Verständnis des Rechtsstreits braucht?
2. Kann man den Streitwert im Urteil einfach als Unterpunkt im Tenor festsetzen oder schreibt man dafür extra einen Beschluss?
3. Liege ich richtig, dass im folgenden Fall (jeweils Zahlungsverlangen) der Streitwert bei 26.000 € liegen würde? (16.000 € bezüglich 1. Streitgegenstand + 10.000 € als beim 2. Streitgegenstand höchster Betrag):
--> Klage betrifft 1. Streitgegenstand (16.000 €);
--> Widerklage (10.000 €) + Wider-Widerklage (3.000 €) betreffen 2. Streitgegenstand
Über Antworten würde ich mich freuen,
LG
1. Ist es zulässig in den Tatbestand mehr Rechtsansichten als Tatsachen reinzuschreiben, wenn sich die Parteien hauptsächlich über Rechtsansichten streiten (Wirksamkeit Vertrag, Wirksamkeit AGB) und man diese für das Verständnis des Rechtsstreits braucht?
2. Kann man den Streitwert im Urteil einfach als Unterpunkt im Tenor festsetzen oder schreibt man dafür extra einen Beschluss?
3. Liege ich richtig, dass im folgenden Fall (jeweils Zahlungsverlangen) der Streitwert bei 26.000 € liegen würde? (16.000 € bezüglich 1. Streitgegenstand + 10.000 € als beim 2. Streitgegenstand höchster Betrag):
--> Klage betrifft 1. Streitgegenstand (16.000 €);
--> Widerklage (10.000 €) + Wider-Widerklage (3.000 €) betreffen 2. Streitgegenstand
Über Antworten würde ich mich freuen,
LG
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Fragen zu Tatbestand und Streitwert - von Martin37 - 20.01.2023, 17:51
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