19.01.2023, 11:09
(19.01.2023, 10:22)DonJuansohn schrieb:(19.01.2023, 09:36)Einzelkämpfer schrieb:(19.01.2023, 08:34)DonJuansohn schrieb: So ist es. Der Bezug einer Rente von der DRV hat primär den Vorteil, dass Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen nicht in die Bemessungsgrundlage für den GKV-Beitrag fallen.
Habe das gefunden:
- Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Hierbei ist ausschließlich die spätere Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich.
- Gesetzlich krankenversicherte Rentner, welche diese Zeiten nicht erfüllen, können sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Dann werden jedoch auch Beiträge auf private Einnahmen (z.B. Einnahmen aus privater Altersversorge, Kapitalerträge, etc.) verlangt.
D.h., man muss in der zweiten Hälfte des Berufslebens lang genug in der GKV gewesen sein, um in die Krankenversicherung der Rentner reinzukommen und dann von der Nichtberücksichtigung von Einkünftne aus Vermietung und Kapitalerträgen zu profitieren.
Deswegen ist es für Leute, die mindestens 60 Monate auf der Uhr haben etwas weniger attraktiv, (dauerhaft) in die PKV zu wechseln. Ist aber natürlich eine inidividuelle Entscheidung.
Ja, pflichtversichert als Rentner bedeutet etwas anderes als pflichtversichert während des Berufslebens. Wir hatten in einem anderen Thread dazu schon mal geschrieben. Ich weiß aber nicht mehr wann. Fazit daraus war aber, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur von der Rente aus der gesetzlichen RV die Krankenversicherung anteilig übernimmt. Wer außerdem eine Rente aus dem Versorgungswerk bekommt, muss für diesen Teil die KV-Beiträge selbst stemmen.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner ist, wer die letzen Jahre und den Großteil des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war, egal ob freiwillig oder Pflicht. Die Details stehen irgendwo im Gesetz, habe ich gerade aber nicht parat.
Rürup oder Basisrente lohnt sich, wenn man auf Sicherheit setzt. Es gibt durchaus Verträge mit geringen Kosten. Finanztipp hat einige aufgelistet. Mein Mann und ich haben unsere privaten Rentenversicherungen nicht stillgelegt, weil ich beruflich bedingt zu oft erlebt habe, wie das Leben schief gehen kann. Auch im privaten Umfeld habe ich das erlebt.
Wer nur mit ETFs vorsorgt, muss sich sicher sein, dass er die nächsten 35-45 nicht schwer krank wird, nicht in Hartz4/Bürgergeld fällt oder Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Das sind in Deutschland nämlich die Fälle, die durchs Raster fallen und wo die Menschen dahinter fast immer in die Armut abrutschen.
Wer im Alter arbeitslos wird und keinen neuen Job findet oder wem aufgrund schwerer Krankheit das Erwerbseinkommen wegbricht, landet in der Erwerbsminderungsrente, die häufig nicht ausreicht um alle Kosten zu decken oder direkt in Hartz 4.
Der neuen Freibetrag nach der Karenzzeit liegt beim Bürgergeld bei 15.000 Euro. Die dürft ihr behalten. Alles darüber müsst ihr aufbrauchen. Somit auch das Geld für eure Altersversorge aus dem ETF, in den ihr angelegt habt. Rürup und Basisrente sind dagegen sog. "Hartz-4-sicher" und müssen nicht verkauft, belastet werden. Ich würde am mich daher unabhängig beraten lassen und auf einen Mix aus beidem setzen; meine persönliche Meinung dazu, die keiner teilen muss.
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