19.01.2023, 10:51
(15.01.2023, 12:54)Drin schrieb:(14.01.2023, 09:48)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(14.01.2023, 09:39)wacaffe schrieb:(14.01.2023, 07:41)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Solange das Ding nicht mit Inhalten aus Beck und Juris gefüttert wird, passiert da im juristischen Bereich erst einmal gar nichts.
Stand jetzt kommt ChatGPT nicht einmal mit den frei verfügbaren Infos zu richtigen Antworten auf einfache Fragen.
Ich bin aber überzeugt, dass sich das bessern wird.
Komplexe juristische Sachverhalte richtig zu erfassen und eine Antwort abzugeben wird dann doch eher schwer ohne Beck und Juris.
Damit ist der Weg für Beck und juris aber vorgezeichnet.
Der da wäre?
Juris™️ und beck-online™️ sind juristische Datenbanken. In diesen können Gerichtsentscheidungen sowie juristische Literatur recherchiert und systematisch durchgesehen werden. Für den chatGPT™️ bedeutet dies vor allem eine zusätzliche Informationsquelle. Diese wird freigegeben werden müssen, um das Ziel zu erreichen, juristische Sachverhalte angemessen zu beurteilen.
Created by ChatGPT™️
Mal an die "Experten" unter euch:
Spricht aus urheberrechtlicher Sicht (oder auch aus der Sicht eines anderen Rechtsgebiets, das man vllt. nicht unmittelbar auf dem Schirm hat) eigentlich irgendetwas dagegen, dass ich als Nutzer von ChatGPT das Tool mit einem nur über beck oder juris zugänglichen Kommentar füttere (z.B. um eine griffigere Zusammenfassung zu erhalten)? Habe das Tool noch nicht genutzt, könnte mir aber vorstellen, dass in den Terms and Conditions irgendetwas steht von wegen "jegliches von Ihnen eingegebene Dateiformat dient der Weiterentwicklung unseres Angebots" ... oder so ähnlich...und was für ein "Werk" im Sinne des UrhG ist bzw. wäre ein von ChatGPT erstellter Text überhaupt?
Ich nehme überdies an, ich darf als Entwickler von ChatGPT das Tool nicht einfach massenhaft mit Textdateien füttern, die ich über meinen beck oder juris-Account heruntergeladen habe, damit es auch anhand dieser Textdateien als Trainingsdaten "lernen" kann? Habe mal schnell gegoogelt und bin auf § 44b Abs. 2 und 3 UrhG gestoßen, vllt. kann ja jemand hier die aktuelle Rechtslage erklären, kennt sogar die AGB von beck und juris oder kennt sich aus im Bereich der Veröffentlichkeitsveinbarungen zwischen den Plattformen und den Autoren? Inwieweit, falls überhaupt, greift § 87c Abs. 2 Nr. 4 UrhG?
Finde das Thema mega spannend, vielleicht hat ja ein IT-Rechtsspezialist hier Lust auf eine kleine Zusammenfassung oder kann einen super Blogbeitrag empfehlen?

Nachrichten in diesem Thema
RE: Chat GPT - von FFMUC - 11.01.2023, 19:50
RE: Chat GPT - von HerrKules - 11.01.2023, 22:22
RE: Chat GPT - von ius2022 - 12.01.2023, 07:38
RE: Chat GPT - von Maestro - 12.01.2023, 21:41
RE: Chat GPT - von Paulaner - 12.01.2023, 22:03
RE: Chat GPT - von sl4442 - 12.01.2023, 22:53
RE: Chat GPT - von ius2022 - 12.01.2023, 23:17
RE: Chat GPT - von Wellensittich - 13.01.2023, 21:16
RE: Chat GPT - von ius2022 - 14.01.2023, 01:05
RE: Chat GPT - von Wellensittich - 14.01.2023, 01:31
RE: Chat GPT - von ius2022 - 12.01.2023, 23:22
RE: Chat GPT - von DAS IST KEIN SPIEL - 12.01.2023, 23:44
RE: Chat GPT - von wacaffe - 12.01.2023, 23:49
RE: Chat GPT - von Gast4321x - 13.01.2023, 13:41
RE: Chat GPT - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 14.01.2023, 07:41
RE: Chat GPT - von wacaffe - 14.01.2023, 09:39
RE: Chat GPT - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 14.01.2023, 09:48
RE: Chat GPT - von Drin - 15.01.2023, 12:54
RE: Chat GPT - von Refus - 19.01.2023, 10:51
RE: Chat GPT - von guga - 19.01.2023, 11:17
RE: Chat GPT - von Refus - 19.01.2023, 12:03
RE: Chat GPT - von guga - 19.01.2023, 13:45