18.01.2023, 00:03
Wie schon geschrieben wurde, verringern die Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen (Bruttojahresgehalt - Werbungskosten - Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen). Wie viel Steuern du letztlich aber zahlen musst, hängt von der Höhe deines Einkommens ab, da mit höherem Einkommen der Steuersatz bis auf den Spitzensteuersatz steigt.
Die 2.500 Euro bekommst du damit nicht komplett zurück wie das allgemein bei Werbungskosten nie der Fall ist. Die besten Ausgaben sind daher immer noch die, die man nicht hat. Ausgenommen der Weiterbildungen, denn die sind eine Investition in die Zukunft.
Die 2.500 Euro bekommst du damit nicht komplett zurück wie das allgemein bei Werbungskosten nie der Fall ist. Die besten Ausgaben sind daher immer noch die, die man nicht hat. Ausgenommen der Weiterbildungen, denn die sind eine Investition in die Zukunft.
Nachrichten in diesem Thema
Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von eflatun - 17.01.2023, 21:26
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von Berufseinsteiger2023 - 17.01.2023, 22:13
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von eflatun - 17.01.2023, 22:15
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von Egal - 18.01.2023, 00:03
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von Lawliet - 02.02.2023, 11:38