17.01.2023, 22:13
Du bekommst (leider) nicht die vollen 2.500 € zurück. In welcher Höhe du eine Erstattung zu erwarten hast hängt nicht zuletzt von deinem eigentlichen Einkommen ab.
Die Werbungskosten (hier der FA Lehrgang) reduzieren nur dein zu versteuerndes Einkommen. Eine Erstattung 1 zu 1 erfolgt dadurch nicht.
Google doch mal einen Brutto/Netto Rechner mit Werbungskosten. Dort kannst du dein grobes Jahresgehalt und die 2.500 € als Werbungskosten ja mal eintragen. Ob diese Rechnung letztlich stimmt, kann ich dir aber nicht beantworten.
Ich hab die 2500 € mal mit einem fiktiven Jahresgehalt von 50.000 € gerechnet. Damit wäre eine Erstattung von ca. 1000 € zu erwarten.
Die Werbungskosten (hier der FA Lehrgang) reduzieren nur dein zu versteuerndes Einkommen. Eine Erstattung 1 zu 1 erfolgt dadurch nicht.
Google doch mal einen Brutto/Netto Rechner mit Werbungskosten. Dort kannst du dein grobes Jahresgehalt und die 2.500 € als Werbungskosten ja mal eintragen. Ob diese Rechnung letztlich stimmt, kann ich dir aber nicht beantworten.
Ich hab die 2500 € mal mit einem fiktiven Jahresgehalt von 50.000 € gerechnet. Damit wäre eine Erstattung von ca. 1000 € zu erwarten.
Nachrichten in diesem Thema
Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von eflatun - 17.01.2023, 21:26
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von Berufseinsteiger2023 - 17.01.2023, 22:13
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von eflatun - 17.01.2023, 22:15
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von Egal - 18.01.2023, 00:03
RE: Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?! - von Lawliet - 02.02.2023, 11:38