12.01.2023, 18:25
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema übereinstimmende Teilerledigungserklärungen. Muss ich den Teil der Forderung, der sich durch Zahlung durch den Beklagten erledigt hat, berücksichtigen ? Wenn es zB um die Zahlung von Reparaturkosten geht, prüfe ich, ob dem Kläger auch noch die ausstehenden Reparaturkosten zustehen?
Ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich.
Vielen Dank!
ich habe eine Frage zum Thema übereinstimmende Teilerledigungserklärungen. Muss ich den Teil der Forderung, der sich durch Zahlung durch den Beklagten erledigt hat, berücksichtigen ? Wenn es zB um die Zahlung von Reparaturkosten geht, prüfe ich, ob dem Kläger auch noch die ausstehenden Reparaturkosten zustehen?
Ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich.
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übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Edding400 - 12.01.2023, 18:25
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Ghost writer - 12.01.2023, 19:06
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Edding400 - 12.01.2023, 19:41
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Ghost writer - 12.01.2023, 21:22
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Edding400 - 12.01.2023, 22:32
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Ghost writer - 12.01.2023, 23:18
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Edding400 - 12.01.2023, 23:57
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Cenaira - 15.01.2023, 08:20
RE: übereinstimmende Teilerledigungserklärung - von Edding400 - 15.01.2023, 14:12


