10.01.2023, 13:38
Hallo Leute!
Ich habe zwei Fragen zum verwaltungsgerichtlichen Urteil, bei denen ich gerade nicht weiter weiß:
1. Die beklagte Gemeinde wird im Prozess von einem Verwaltungsrat vertreten, der für die Gemeinde arbeitet. Führe ich diese Person im Rubrum als Prozessbevollmächtigter auf? Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden, also Terminsvertreter (die nicht aufgeführt werden) ist die Person nicht, oder?
2. Ich will die Klage abweisen, Streitwert 15.000 Eur. Wie ist das mit der vorl Vollstreckbarkeit? Welche Kosten kann die Gemeinde denn vollstrecken, denn der Oberwaltungsrat wird doch so oder so bezahlt und nicht nach RVG oder? Wonach bestimmt sich dann, ob ich über oder unter 1500 Eur. vollstreckbare Kosten komme?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Ich habe zwei Fragen zum verwaltungsgerichtlichen Urteil, bei denen ich gerade nicht weiter weiß:
1. Die beklagte Gemeinde wird im Prozess von einem Verwaltungsrat vertreten, der für die Gemeinde arbeitet. Führe ich diese Person im Rubrum als Prozessbevollmächtigter auf? Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden, also Terminsvertreter (die nicht aufgeführt werden) ist die Person nicht, oder?
2. Ich will die Klage abweisen, Streitwert 15.000 Eur. Wie ist das mit der vorl Vollstreckbarkeit? Welche Kosten kann die Gemeinde denn vollstrecken, denn der Oberwaltungsrat wird doch so oder so bezahlt und nicht nach RVG oder? Wonach bestimmt sich dann, ob ich über oder unter 1500 Eur. vollstreckbare Kosten komme?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Nachrichten in diesem Thema
Urteil Verwaltungsgericht - formale Fragen - von VerzweifelterGast - 10.01.2023, 13:38
RE: Urteil Verwaltungsgericht - formale Fragen - von Soda - 10.01.2023, 18:04


