06.01.2023, 14:12
(06.01.2023, 10:03)ALTER MANN schrieb:(05.01.2023, 21:12)JuraBawü schrieb: Möglich wäre auch eine Orientierung am Deckungsbeitrag. Beispielsweise: ab einem Umsatz in Höhe vom Deckungsbeitrag 1 + Summe X gibt's eine Gewinnbeteiligung i.H.v. ...% an dem überschießenden Betrag.
Was natürlich bedeuten würde, dass der "Chef" hier komplett die Hosen runter lassen müsste. Das wollen nach meiner Erfahrung viele nicht.
Die Orientierung am Gewinn wäre rechnerisch wohl am einfachsten, aber ob mein Chef mich hier so involvieren will, tatsächlich auch mein Gedanke.
Mit der Abrechnung und Buchhaltung habe ich bisher wenig zu tun. Ich sehe die Rechnungen die an die Mdt. gehen und ich kenne meine Timesheets, aber bzgl. Kostenquote, Umsatz, Gewinn etc. bin ich (bisher) nicht wirklich im Bilde. Einzelnen Kommentaren zu Folge läuft es aber insgesamt gut.
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Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 30.12.2022, 15:22
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von Patenter Gast - 30.12.2022, 16:10
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 06.01.2023, 14:08
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 05.01.2023, 18:05
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von JuraBawü - 05.01.2023, 21:12
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 06.01.2023, 10:03
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 06.01.2023, 14:12
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 06.01.2023, 14:59