06.01.2023, 10:03
(05.01.2023, 21:12)JuraBawü schrieb: Möglich wäre auch eine Orientierung am Deckungsbeitrag. Beispielsweise: ab einem Umsatz in Höhe vom Deckungsbeitrag 1 + Summe X gibt's eine Gewinnbeteiligung i.H.v. ...% an dem überschießenden Betrag.
Was natürlich bedeuten würde, dass der "Chef" hier komplett die Hosen runter lassen müsste. Das wollen nach meiner Erfahrung viele nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 30.12.2022, 15:22
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von Patenter Gast - 30.12.2022, 16:10
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 06.01.2023, 14:08
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 05.01.2023, 18:05
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von JuraBawü - 05.01.2023, 21:12
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 06.01.2023, 10:03
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 06.01.2023, 14:12
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 06.01.2023, 14:59