02.01.2023, 13:14
(31.12.2022, 21:09)Dem672 schrieb: Moin Leute,
ich werde mich für das Referendariat in SH bewerben. Da ist es ja so, dass man bei einer eingeschränkten Bewerbung keine Wartezeit sammelt. Ich überlege seit Tagen nun, ob ich eine eingeschränkte oder uneingeschränkte Bewerbung abgeben soll. Das Problem dabei ist, dass Flensburg und Lübeck viel zu weit weg sind. Habt ihr Erfahrungen zu den Wartezeiten, vor allem wenn das 1. Examen nicht so gut ausgefallen ist (ausreichend).
Moin, auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts kann man die aktuellen Notenanforderungen (auch für die kommenden Durchgänge) sehen. Da kann man dann anhand der eigenen Note einschätzen, ob es mit einer eingeschränkten Bewerbung klappt.
Die "Wahl" fällt mit dem Einstellungstermin jeweils zwischen Lübeck/Itzehoe oder Kiel/Flensburg. Mit einer eingeschränkten Bewerbung zu einem bestimmten Datum kannst du also bereits ein "unbeliebtes" LG ausschließen. Mit der uneingeschränkten Bewerbung geht das natürlich nicht.
Mit einem ausreichenden Examen würde ich dir zur uneingeschränkten Bewerbung raten, da du dann jedenfalls Wartezeit sammelst, sollte es nicht direkt klappen. Eine Garantie hinsichtlich der Zuteilung des LG-Bezirks hast du nie, i. d. R. klappt es aber mit dem Wunschbezirk (ich kenne kaum welche, die in SH nicht ihren Wunschbezirk bekommen haben). Zumal jedenfalls in Kiel mehr Referendarplätze vorhanden sind als in Flensburg (so das Hörensagen). Ich kann mir vorstellen, dass das in Lübeck ebenso der Fall ist, da das LG im Vergleich zu Itzehoe größer ist.
Generell gilt im Referendariat, dass man eine gewisse örtliche Flexibilität mitbringen muss. Auch in Kiel oder Lübeck kann es passieren, dass man Sitzungsdienst in Norderstedt (gehört zum LG-Bezirk Kiel) oder auf Fehmarn (gehört zum LG-Bezirk Lübeck) machen muss. Da wird auf "Entfernungen" nur bedingt Rücksicht genommen und man kann es auch nicht "ablehnen". Je nach Wohnort kann es nach Itzehoe oder Flensburg sowie den jeweiligen Amtsgerichten weit sein, aber länger als 2 Std. fährt man in SH nie zwischen zwei Orten.
Du musst auch berücksichtigen, dass man in der Zivilgerichtsstation Wunschorte angeben kann, sodass man da nähere AGs wählen kann. Zudem muss man i. d. R. auch nur 1-2/Woche zum Ausbilder. Ab der Verwaltungsstation kannst du es dir ja aussuchen, wo du die machst und dann in deiner Nähe eine Ausbildungsstelle suchen. Dann bleibt etwa 1x/Woche die AG. So viel Fahren ist es also nicht, wenngleich ich deine Beweggründe nicht kenne und mir deshalb auch keine Meinung zusteht, ob es "machbar ist" oder nicht.
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Ref SH/Itzehoe - von Dem672 - 31.12.2022, 21:09
RE: Ref SH/Itzehoe - von Egal - 01.01.2023, 18:09
RE: Ref SH/Itzehoe - von DerEchteNorden - 02.01.2023, 13:14
RE: Ref SH/Itzehoe - von Dem672 - 01.02.2023, 07:59