01.01.2023, 21:21
Der BGH (4 StR 268/69) scheint es so zu sehen, wie die Vorredner es größtenteils bereits geschrieben haben:
"Eine Gewaltanwendung erfordert nicht die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Geschädigten, sei es durch Berührung, sei es durch eine andere die Sinne beeinflussende Tätigkeit. Es genügen vielmehr alle eine gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftanwendung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie unmittelbar oder auch nur mittelbar gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden."
"Eine Gewaltanwendung erfordert nicht die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Geschädigten, sei es durch Berührung, sei es durch eine andere die Sinne beeinflussende Tätigkeit. Es genügen vielmehr alle eine gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftanwendung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie unmittelbar oder auch nur mittelbar gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden."
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Raub/ Diebstahl - von GS0 - 31.12.2022, 01:20
RE: Raub/ Diebstahl - von RefGießen - 31.12.2022, 10:40
RE: Raub/ Diebstahl - von Drin - 01.01.2023, 01:26
RE: Raub/ Diebstahl - von Cenaira - 01.01.2023, 11:25
RE: Raub/ Diebstahl - von Martin37 - 01.01.2023, 21:21









