30.12.2022, 15:22
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur Ausgestaltung einer Gewinnbeteiligung. Vielleicht hat der ein oder andere ja Erfahrung damit und würde diese teilen!
Kurz zur meiner Situation:
Ich habe zwei vorzeigbare Examina geschrieben (2 x vb), einen LLM und bin seit nun fast 3 Jahren im Beruf. Der Einstieg war bei einer sehr sehr kleinen Kanzlei (wir sind nur zu zweit) in einer deutschen Großstadt. Die Arbeit macht mir Spaß und wir sind sehr spezialisiert, weshalb wir auch keine Wald und Wiesen Mandate bearbeiten und trotzdem alle Hände voll zu tun haben. Mein Chef, der einzige Anwalt außer mit, ist ein großartiger Mentor, meine Work-Life-Balance hervorragend und die Arbeit macht mir Spaß.
Die Vergütung ist natürlich kein Großkanzleiniveau, was mir auch immer klar war und für mich i.O. ist. Vorgesehen war im 1. Jahr bei 40 h 60 k, im zweiten Jahr 65 k und ab dem 3. Jahr zusätzlich eine erfolgsabhängige Beteiligung.
Letzteres ist nun der Punkt:
Vorgesehen war, dass wir eine gesonderte Vereinbarung treffen, was ich nun ansprechen möchte. Ich habe jedoch keine Ahnung, wie so eine Beteiligung realistisch aussehen könnte. Oft wird ja einfach auf den Umsatz geschaut, jedoch ist das bei uns nicht so einfach, da wir nicht getrennt abrechnen. Das heißt: es gibt keine genaue Aufdröselung, wer wie viel Umsatz macht.
Nun könnte man ja auch einfach den Kanzleiumsatz zu Grunde legen, jedoch wäre dann ja (auch) unmittelbar von meinem Chef abhängig, wieviel am Ende für mich dabei herauskommt. Da er in letzter Zeit seinen Aufwand etwas "zurückfährt" und weniger arbeitet, fände ich diese Lösung nicht so ansprechend.
Oder knüpft man tatsächlich einfach an das Ende des Geschäftsjahres und den sich ergebenden Gewinn an?
Zudem stellt sich auch die Frage, wie hoch so eine Gewinnbeteiligung üblicherweise ist. Habt ihr hier vielleicht Erfahrungswerte?
Danke für euren Input & viele Grüße!
ich habe eine Frage zur Ausgestaltung einer Gewinnbeteiligung. Vielleicht hat der ein oder andere ja Erfahrung damit und würde diese teilen!
Kurz zur meiner Situation:
Ich habe zwei vorzeigbare Examina geschrieben (2 x vb), einen LLM und bin seit nun fast 3 Jahren im Beruf. Der Einstieg war bei einer sehr sehr kleinen Kanzlei (wir sind nur zu zweit) in einer deutschen Großstadt. Die Arbeit macht mir Spaß und wir sind sehr spezialisiert, weshalb wir auch keine Wald und Wiesen Mandate bearbeiten und trotzdem alle Hände voll zu tun haben. Mein Chef, der einzige Anwalt außer mit, ist ein großartiger Mentor, meine Work-Life-Balance hervorragend und die Arbeit macht mir Spaß.
Die Vergütung ist natürlich kein Großkanzleiniveau, was mir auch immer klar war und für mich i.O. ist. Vorgesehen war im 1. Jahr bei 40 h 60 k, im zweiten Jahr 65 k und ab dem 3. Jahr zusätzlich eine erfolgsabhängige Beteiligung.
Letzteres ist nun der Punkt:
Vorgesehen war, dass wir eine gesonderte Vereinbarung treffen, was ich nun ansprechen möchte. Ich habe jedoch keine Ahnung, wie so eine Beteiligung realistisch aussehen könnte. Oft wird ja einfach auf den Umsatz geschaut, jedoch ist das bei uns nicht so einfach, da wir nicht getrennt abrechnen. Das heißt: es gibt keine genaue Aufdröselung, wer wie viel Umsatz macht.
Nun könnte man ja auch einfach den Kanzleiumsatz zu Grunde legen, jedoch wäre dann ja (auch) unmittelbar von meinem Chef abhängig, wieviel am Ende für mich dabei herauskommt. Da er in letzter Zeit seinen Aufwand etwas "zurückfährt" und weniger arbeitet, fände ich diese Lösung nicht so ansprechend.
Oder knüpft man tatsächlich einfach an das Ende des Geschäftsjahres und den sich ergebenden Gewinn an?
Zudem stellt sich auch die Frage, wie hoch so eine Gewinnbeteiligung üblicherweise ist. Habt ihr hier vielleicht Erfahrungswerte?
Danke für euren Input & viele Grüße!
Nachrichten in diesem Thema
Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 30.12.2022, 15:22
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von Patenter Gast - 30.12.2022, 16:10
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 06.01.2023, 14:08
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 05.01.2023, 18:05
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von JuraBawü - 05.01.2023, 21:12
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 06.01.2023, 10:03
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von inkognito_b - 06.01.2023, 14:12
RE: Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung - von ALTER MANN - 06.01.2023, 14:59


