28.12.2022, 12:01
So wie ich es verstehe können die DRV Ansprüche neben den Versorgungswerk Ansprüchen bestehen.
Wechselt man in der Karriere einmal oder mehrfach zwischen beiden, zahlt man in den jeweiligen Abschnitten in das jeweilige Rentenversicherungssystem.
Mit Rentenbeginn werden dann jeweils zwei Renten auf Basis der jeweiligen Berechnungsmethode ausgezahlt.
Voraussetzung natürlich das man bei beiden kumulativ 60 Monate eingezahlt hat.
Lasse mich aber gern korrigieren
Wechselt man in der Karriere einmal oder mehrfach zwischen beiden, zahlt man in den jeweiligen Abschnitten in das jeweilige Rentenversicherungssystem.
Mit Rentenbeginn werden dann jeweils zwei Renten auf Basis der jeweiligen Berechnungsmethode ausgezahlt.
Voraussetzung natürlich das man bei beiden kumulativ 60 Monate eingezahlt hat.
Lasse mich aber gern korrigieren
Nachrichten in diesem Thema
Versorgungswerk - Austritt aus der RAK - von Privog - 28.12.2022, 11:12
RE: Versorgungswerk - Austritt aus der RAK - von wacaffe - 28.12.2022, 12:01
RE: Versorgungswerk - Austritt aus der RAK - von Egal - 28.12.2022, 23:09
RE: Versorgungswerk - Austritt aus der RAK - von Privog - 03.01.2023, 16:13