13.12.2022, 09:43
(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb:(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
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