06.12.2022, 23:19
Ich probier es mal ohne Literatur zur Hand zu haben:
Postpendenz liegt vor, wenn nur das spätere Geschehen bewiesen werden kann und das frühere nicht. Wenn aufgrund des späteren Geschehens dann eine Straftat feststeht, erfolgt eine Verurteilung nur wegen des späteren Geschehens (bsp: Diebstahl kann nicht nachgewiesen werden, aber die spätere Hehlerei schon)
Wahlfeststellung liegt vor, wenn keiner der beiden Sachverhalte bewiesen werden kann. Statt wegen in dubio pro reo freizusprechen würde im o.g. Fall wegen "Diebstahls oder Hehlerei" verurteilt werden. Wäre zb nicht sicher ob Beihilfe oder Täterschaft vorlag, wäre ebenso zu verfahren, aber der geringere Strafrahmen anzuwenden.
Postpendenz liegt vor, wenn nur das spätere Geschehen bewiesen werden kann und das frühere nicht. Wenn aufgrund des späteren Geschehens dann eine Straftat feststeht, erfolgt eine Verurteilung nur wegen des späteren Geschehens (bsp: Diebstahl kann nicht nachgewiesen werden, aber die spätere Hehlerei schon)
Wahlfeststellung liegt vor, wenn keiner der beiden Sachverhalte bewiesen werden kann. Statt wegen in dubio pro reo freizusprechen würde im o.g. Fall wegen "Diebstahls oder Hehlerei" verurteilt werden. Wäre zb nicht sicher ob Beihilfe oder Täterschaft vorlag, wäre ebenso zu verfahren, aber der geringere Strafrahmen anzuwenden.
Nachrichten in diesem Thema
Wahlfest./ Postpendenz - von GS0 - 06.12.2022, 18:18
RE: Wahlfest./ Postpendenz - von RefGießen - 06.12.2022, 23:19
RE: Wahlfest./ Postpendenz - von Cenaira - 07.12.2022, 09:51
RE: Wahlfest./ Postpendenz - von GS0 - 07.12.2022, 15:00









