02.12.2022, 15:59
Schau mal in der Kommentierung zu § 202 II BGB. Nach der Kommentierung im MüKo BGB geht es wohl, wobei ich die Kommentierung dahingehend verstehe, als dass der Anspruch auf den sich die Verjährungsabrede bezieht, bestimmt werden muss. Also ein pauschaler Verzicht ist, so mein Verständnis, nicht ohne Weiteres möglich.
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Globale Verjährungsverzichtserklârung ?! - von JuraSabine - 02.12.2022, 14:12
RE: Globale Verjährungsverzichtserklârung ?! - von Cenaira - 02.12.2022, 15:59