02.12.2022, 14:12
Hallo ihr Lieben,
blöde Frage, aber wisst ihr, ob eine globale Verjährungsverzichtserklärung möglich und wirksam ist? Also sowas wie "...erklärt Person A gegenüber Person B rechtsverbindlich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegen jegliche etwaige Ansprüche von B gegen A - seien sie bekannt oder unbekannt - bis 01.06.2023 mit Ausnahme solcher Ansprüche bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bereits Verjährung eingetreten war."
Geht das? Oder ist das unverhältnismäßig oder unwirksam? bzw muss man den Anspruch immer konkret bezeichnen um den es geht?
Würdet mur sehr helfen!!
LG
Sabine
blöde Frage, aber wisst ihr, ob eine globale Verjährungsverzichtserklärung möglich und wirksam ist? Also sowas wie "...erklärt Person A gegenüber Person B rechtsverbindlich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegen jegliche etwaige Ansprüche von B gegen A - seien sie bekannt oder unbekannt - bis 01.06.2023 mit Ausnahme solcher Ansprüche bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bereits Verjährung eingetreten war."
Geht das? Oder ist das unverhältnismäßig oder unwirksam? bzw muss man den Anspruch immer konkret bezeichnen um den es geht?
Würdet mur sehr helfen!!
LG
Sabine
Nachrichten in diesem Thema
Globale Verjährungsverzichtserklârung ?! - von JuraSabine - 02.12.2022, 14:12
RE: Globale Verjährungsverzichtserklârung ?! - von Cenaira - 02.12.2022, 15:59