01.12.2022, 16:12
Hallo liebe Gemeinschaft,
ich muss derzeit eine Anklage schreiben. Der Beschuldigte hat das Fahrzeug seiner Ex gestohlen, ist sodann mit überhöhter Geschwindigkeit über eine Kreuzung gefahren, hat dabei die Kontrolle verloren und ist frontal mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, dessen Fahrer eine Verletzung der HWS erlitten hat. Anschließend ist er ohne Weiteres mit den Worten "Ich war das nicht" geflüchtet. Als er am kommenden Tag im KH gelandet ist haben die ihm Blut abgenommen. Obwohl er nach Rückrechnung eine Tatzeit-BAK von 4,7 Promille gehabt haben muss und Amphetamin im Blut festgestellt wurde, spricht alles gegen den Ausschluss der Schuldfähigkeit. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit ist fernliegend (So der Bericht der Rechtsmedizin und die Umstände).
So nun zu meiner Frage: Ich habe nun eine Mischung aus Straftaten (§ 242 I, §§ 315c I Nr. 1a, 2d, 229, 142 StGB) und Ordnungswidrigkeiten (§§ 2 II, 1 II, 3, 49 StVO, § 24 StVG). Zu alledem ist er auch noch ohne Führerschein gefahren (§ 21 StVG). Ich bin mir nun aber unsicher, ob die Ordnungswidrigkeiten mit in die Anklage kommen und wenn ja, wie ich das aufschreiben soll. Hat damit jemand Erfahrung und könnte mir einen kleinen Denkanstoß geben?
ich muss derzeit eine Anklage schreiben. Der Beschuldigte hat das Fahrzeug seiner Ex gestohlen, ist sodann mit überhöhter Geschwindigkeit über eine Kreuzung gefahren, hat dabei die Kontrolle verloren und ist frontal mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, dessen Fahrer eine Verletzung der HWS erlitten hat. Anschließend ist er ohne Weiteres mit den Worten "Ich war das nicht" geflüchtet. Als er am kommenden Tag im KH gelandet ist haben die ihm Blut abgenommen. Obwohl er nach Rückrechnung eine Tatzeit-BAK von 4,7 Promille gehabt haben muss und Amphetamin im Blut festgestellt wurde, spricht alles gegen den Ausschluss der Schuldfähigkeit. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit ist fernliegend (So der Bericht der Rechtsmedizin und die Umstände).
So nun zu meiner Frage: Ich habe nun eine Mischung aus Straftaten (§ 242 I, §§ 315c I Nr. 1a, 2d, 229, 142 StGB) und Ordnungswidrigkeiten (§§ 2 II, 1 II, 3, 49 StVO, § 24 StVG). Zu alledem ist er auch noch ohne Führerschein gefahren (§ 21 StVG). Ich bin mir nun aber unsicher, ob die Ordnungswidrigkeiten mit in die Anklage kommen und wenn ja, wie ich das aufschreiben soll. Hat damit jemand Erfahrung und könnte mir einen kleinen Denkanstoß geben?
Nachrichten in diesem Thema
OWi und Straftat in der Anklage - von Cenaira - 01.12.2022, 16:12
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Bln/Bbg - 01.12.2022, 16:41
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Cenaira - 01.12.2022, 16:44
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Joko - 01.12.2022, 16:53
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Joko - 01.12.2022, 16:54
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Cenaira - 01.12.2022, 17:01
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Joko - 01.12.2022, 17:21
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Drin - 01.12.2022, 20:22
RE: OWi und Straftat in der Anklage - von Cenaira - 01.12.2022, 16:55


