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Verjährung im Urteil
MBTK
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#1
23.11.2022, 16:34
Guten Tag,

ich hätte eine Frage. 
Ich muss ein Urteil bzgl. der Forderung einer Kaufpreiszahlung schreiben. 

Der Kaufvertrag erfolgte 2013. Die Forderung ist bereits verjährt. Die Parteien streiten über die Zahlung. 
Der Kläger sagt, es wurde nicht gezahlt. Der Beklagte sagt, es wurde gezahlt. 
Jedenfalls hat der Beklagte auch die Einrede der Verjährung erklärt. 
Die Verjährungseinrede geht auch durch. Der Anspruch ist verjährt.
Wie prüfe ich das dann im Urteil?

Schlüssigkeit der Klage (+), weil Anspruch entstanden (+) 
Erheblichkeit des Beklagtenvorbringen (+), weil Einrede der Verjährung

Wie mache ich das dann im Urteil? 
Eine Beweisstation (Beweisaufnahme) muss ich ja nicht mehr erwähnen oder? Wofür auch. Ist ja auch unstreitig, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.Frage mich, warum das AG da sogar eine mündliche Verhandlung mit Zeugenvernehmung eingeräumt hat.

LG,
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2022, 17:00 von MBTK.)
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Verjährung im Urteil - von MBTK - 23.11.2022, 16:34
RE: Verjährung im Urteil - von Cenaira - 24.11.2022, 09:13
RE: Verjährung im Urteil - von MBTK - 26.11.2022, 15:17


 

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