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Anfechtung Klausur 2. Stex
Bla
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Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#16
17.11.2022, 09:44
(17.11.2022, 08:00)Bogomir schrieb:  Naja, wer den Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch nicht kennt, der muss sich auf solche Kommentare einstellen

1. Gegen die Bewertung des Prüfungsergebnis kann innerhalb einer Monatsfrist bei dem jew. Prüfungsamt Widerspruch eingelegt werden.

2. Der Widerspruch kann ohne Anwalt eingelegt werden. Zur Fristwahrung sollte kurz der Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid erklärt werden. Die anschließende Widerspruchsbegründung sollte sodann angekündigt werden.

3. In der Widerspruchsbegründung sollte genaustens dargelegt werden, weshalb die Bewertung des Korrektors falsch ist. Hier müssen Bewertungsfehler dargestellt werden. Oft findet man, dass Korrektoren sich sklavisch an die Lösungsskizze aufgrund der Komplexität der Fälle halten. Vertretbare Ausführungen werden daher als falsch bewertet. Dies ist sehr einfach zu erkennen. Solche Dinge müssen daher klar herausgestellt werden. Hierzu gibt es aber umfangreiche Literatur und Aufsätze. Bitte nachlesen.

4. Mach dir keine Hoffnung. Widerspruchsverfahren haben lediglich die Funktion, sich warm zu laufen. Korrektoren werden selten eingestehen, dass sie hier falsch liegen. Leider kommen sie aufgrund der BVerwG-Entscheidungen zum Prüfungsrecht und insbesondere zum Bewertungsspielraum damit durch. Häufig ist es so dermaßen absurd, dass trotz Fehler in der Korrektur, die Note aufgrund dieser heiligen Kuh die selbe bleibt. Da wird wiederum auf die Gesamtschau abgestellt.

5. Vor Gericht solltest du dir einen Anwalt holen. Hier kann nochmals Druck aufgebaut werden. In Verfahren des Zweiten Staatsexamens für Lehrer werden regelmäßig Vergleiche abgeschlossen. In Verfahren von Juristen ist das sehr schwierig, weil die Prüfungsämter sich querstellen und auf eine Entscheidung pochen.

Alles in allem: Die Erfolgsquote ist gering. Daran haben die Prüflinge wenig schuld, sondern es liegt an der Rechtsprechung, die sich nicht an die heiligen Grundsätze traut und diese kritisch hinterfragt.


Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Ja, das die Erfolgsquote gering sei, wird bei Remonstrationen an der Uni auch immer gesagt, heißt aber für den konkreten Fall gar nichts.

Und nein, ich hoffe eher auf aufbauende Worte und nicht, dass noch oben draufgetreten wird. Wie gesagt, ohne mich zu kennen in einem anonymen Forum, das ist schon heftig.
Aber ja, Jura ist dafür bekannt. Ist mit euch wahrscheinlich auch so gemacht worden, muss man ja weiterführen diese Tradition.
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Nachrichten in diesem Thema
Anfechtung Klausur 2. Stex - von Blabla - 30.10.2022, 11:49
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Jura5000 - 30.10.2022, 12:38
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Gast - 01.11.2022, 01:05
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Blabla - 07.11.2022, 11:47
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von LawLove - 07.11.2022, 12:52
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Praktiker - 01.11.2022, 07:48
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Blabla - 07.11.2022, 11:45
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Praktiker - 08.11.2022, 21:07
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Bla - 16.11.2022, 10:58
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von RefX - 16.11.2022, 11:31
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Praktiker - 16.11.2022, 23:06
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Bla - 17.11.2022, 00:49
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Praktiker - 17.11.2022, 16:46
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von SartoriusBIG - 17.11.2022, 21:13
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Praktiker - 17.11.2022, 21:31
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von SartoriusBIG - 17.11.2022, 09:04
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Bla - 16.11.2022, 17:21
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Bogomir - 17.11.2022, 08:00
RE: Anfechtung Klausur 2. Stex - von Bla - 17.11.2022, 09:44


 

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