16.11.2022, 07:50
(15.11.2022, 21:11)OnelasttimeHessen schrieb:Ich wäre froh gewesen, meine Zweitprüfer hätten sich angeschlossen. Hatte schriftlich bei den Erstkorrektoren 9,8 und wurde durch die Zweitkorrektoren auf 9,1 runtergeprüft, einmal bspw. von 12 auf 8. Dachte vorher sogar, dass so eine hohe Differenz gar nicht erlaubt ist und es dann eine Einigung geben muss.(09.07.2021, 23:08)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 19:11)Gast schrieb:(09.07.2021, 18:09)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb: Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.
Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.
Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
Ne, ist gar nicht schwierig. Ihr habt nur keinen Bock, euch Mühe zu geben.
Das ist in etwa so berechtigt wie zu behaupten, dass Ihr Euch keine Mühe gebt...
Naja der Bearbeiter einer Klausur hat sich immerhin 5h mit der Klausur beschäftigt und verdient vom Zweitkorrektor mehr als ein „schließe mich den Ausführungen des Erstkorrektors an - xy Punkte“
Ohne jegliche Randbemerkungen oder sonstige Anzeichen in der Klausur, dass diese überhaupt gelesen wurde. Dann also bitte dem Klausurbearbeiter nicht unterstellen, dass er sich „keine Mühe“ gebe.
Die Person schwitzt im Zweifel Blut und Wasser und verdient mehr als ein hingerotztes „schließe mich an“!
Aber auch wenn es für mich dumm gelaufen ist, haben sich die Zweitkorrektoren offensichtlich (habe die Voten noch nicht gesehen) Gedanken gemacht und nicht nur "Passt, schließe mich an" geschrieben.
Nachrichten in diesem Thema
Prüfungsanfechtung - von Gast - 29.06.2021, 18:20
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