10.11.2022, 13:22
Nein, ich habe aber für den SyndikusRA gelesen, dass man in dem Fall, dass man den Antrag erst kurz vor Beschäftigungsende stellt, den Antrag als eilbedürftig kennzeichnen soll. Eigentlich sollte es aber mE auf das Datum des Posteingangs ankommen und nicht auf die Bearbeitung. Sicher bin ich mir jedoch nicht.
An deiner Stelle würde ich dort anrufen und nachfragen, wo es hängt. Wenn es doch auf die Bearbeitung und anschließende Entscheidung ankommen sollte, solltest du drängeln. Es sei denn, du willst aufgrund deines Jobwechsels doch wieder in die GRV. Dann kannst du den Antrag vermutlich wieder zurückziehen.
An deiner Stelle würde ich dort anrufen und nachfragen, wo es hängt. Wenn es doch auf die Bearbeitung und anschließende Entscheidung ankommen sollte, solltest du drängeln. Es sei denn, du willst aufgrund deines Jobwechsels doch wieder in die GRV. Dann kannst du den Antrag vermutlich wieder zurückziehen.
Nachrichten in diesem Thema
Jobwechsel - von Juristin2021 - 10.11.2022, 12:02
RE: Jobwechsel - von Egal_ - 10.11.2022, 13:22









