30.10.2022, 21:25
Vor vollständiger Ablegung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kommt im eigenen Interesse des Referendars eine Nebentätigkeit nur ausnahmsweise in Betracht. Berufsfremde Nebentätigkeiten, die nicht geeignet sind, das Erreichen des Ausbildungszieles zu fördern, sind nur bis zu maximal 9 Stunden und im Übrigen nur dann genehmigungsfähig, wenn die Leistungen des Referendars in jeder Hinsicht den Anforderungen entsprechen und somit eine Gefährdung des Ausbildungszieles nicht zu besorgen ist. Eine Nebentätigkeit im nichtjuristischen Bereich wird in den ersten sechs Monaten nur bei einer Prüfungsnote von mindestens 5,25 Punkten genehmigt. Bis zur vollständigen Ablegung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung darf eine Nebentätigkeit im juristischen Bereich einen Umfang von maximal 14, danach von maximal 20 Wochenstunden umfassen.
Kurzum: Entweder oder.
Kurzum: Entweder oder.
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Unterhaltsbeihilfe Bayern - von WeitereInfos - 30.10.2022, 15:21
RE: Unterhaltsbeihilfe Bayern - von MrJudgeBW - 30.10.2022, 21:25