28.10.2022, 10:48
(28.10.2022, 10:39)Gast schrieb:(28.10.2022, 09:20)Gast schrieb:(28.10.2022, 07:45)derpaule schrieb: Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.
*Hust*
Abseits allen überflüssigen Justiz-Bashings: Ich habe zwar eher wenig Erfahrung aus erster Hand, die Berichte aus zweiter Hand sind in dieser Hinsicht aber doch eher gemischt.
Nicht wenige gehen gerade wegen der Möglichkeit der Teilzeit zur Justiz und sind dann mit 2-3 Kindern auch gerne mal weit über zehn Jahre anderweitig stark ausgelastet. Ohne jede Wertung darf man eben nicht übersehen, dass heutzutage mehr als 50% der neuen Richterstellen mit Frauen im Alter von Mitte 20 bis Anfang 30 besetzt werden.
Dann kommen, mit gewissen Überschneidungen, diejenigen, die stark ortsgebunden sind und schon deshalb nicht nach Karlsruhe oder auch nur zum nächsten OLG fahren möchten und lieber am AG/LG XY bleiben und dann die "Überzeugungstäter", die einfach gerne erstinstanzliches Kleinzeug machen, da ihnen genau das Spaß macht. Man konkurriert also definitiv nicht gegen Alle, sondern vielleicht maximal gegen eine Hälfte der Kolleginnen und Kollegen. Wenn man dann das in den Vorposts grob überschlagene Verhältnis von 2:1 nimmt dürfte R2 schon eine wirklich realistische Perspektive sein.
Aber gelten diese guten Aussichten dann nicht auch für die StA?
Dass der Stellenkegel so viel schlechter sein soll als bei Gericht, erschließt sich mir auch (noch) nicht. Richter gibt's auch bei Amtsgerichten, Staatsanwälte erstmal nur auf Landgerichtsebene. Das - vermutlich - staatsanwaltliche Pendant zu den Richterstellen auf Amtsgerichtsebene, die Amtsanwälte, konkurrieren aber nicht mit den Volljuristen auf Beförderungen.
Und als Pendant zum OLG gibt's bei der StA halt die GStA, bei der regulär auch nur OStAs "hocken".
Also das genaue Verhältnis könnte man ja nachprüfen, wenn man sich im jeweiligen Landeshaushalt anschaut, wie viele Stellen es jeweils gibt und diese sodann ins Verhältnis setzt.
@derpaule: Zulassung zur Erprobung ging bei uns allein nach Dienstalter. Wie schon geschrieben, ob du danach ne Stelle als OStA findest, auf die du dich bewerben willst und ob du die dann bekommst sind andere Fragen.
Also als Beispiel, wenn du seit ≈8 Jahren StA in Stadt X bist, hast du ja auch Freunde etc in der Behörde und idR auch n Wohnsitz in der Nähe, ob du dann für 300 netto mehr an eine fremde Behörde wechselst, die im Zweifel noch weiter weg ist...
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