28.10.2022, 07:08
(27.10.2022, 17:54)Chill3r schrieb:(27.10.2022, 09:51)Gast schrieb: Ich habe in Kommentaren nachgeschaut. Die Urkundenfälschung ist beendet mit Gebrauchen. Die Frage ist aber ob die Urkunde nach wie vor gebraucht wird wenn sie bei der Behörde liegt
Da werden aber die verschieden Varianten des 267 StGB verkannt...
Mal angenommen, es handelt sich um ein gefälschtes Zeugnis des 1 Stex.
1 Handlung = Herstellen der falschen Urkunde zur Täuschung, Tathandlung abgeschlossen, wenn hergestellt.
Andere Variante: Gebrauchmachen: du machst Gebrauch, wenn du die zB einreichst, wenn die da nachher nochmal drauf schauen, ist das nicht dein Problem.
Die Täuschung beim Betrug dauert ja auch nicht bis zur richtigen Erkenntnis oder bis zur Belanglosigkeit.
Anders ggf wenn du es hinter dir im Büro aufhängst und dazu den entspr. Vorsatz hast ?
Bzgl der Täuschung korrekt, aber nach der Rspr. tritt Beendigung beim Betrug erst mit der letzten auf der Täuschung beruhenden Teilzahlung ein.
Nachrichten in diesem Thema
Urkundenfälschung - von Ulfla - 26.10.2022, 21:27
RE: Urkundenfälschung - von Gast - 26.10.2022, 21:33
RE: Urkundenfälschung - von Gast - 26.10.2022, 21:37
RE: Urkundenfälschung - von Gast - 27.10.2022, 09:05
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RE: Urkundenfälschung - von Gast - 27.10.2022, 09:50
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RE: Urkundenfälschung - von DAS IST KEIN SPIEL - 28.10.2022, 10:15
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RE: Urkundenfälschung - von Gast - 28.10.2022, 16:38
RE: Urkundenfälschung - von Gast - 29.10.2022, 11:36