22.10.2022, 15:50
Hatte trotz befristetem Vertrag ein Kündigungsrecht und da ich frühzeitig wusste, wann ich aufhören will, hab ich das fristgemäß ausgeübt. Aufhebungsvertrag macht nur Arbeit für HR, würde das daher nur in Betracht ziehen, wenn du kein Kündigungsrecht hast oder die Frist nicht einhalten kannst.
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WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Frischi - 22.10.2022, 15:26
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast133334 - 22.10.2022, 15:50
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Dauergast - 22.10.2022, 16:12
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast - 23.10.2022, 01:04
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast - 22.10.2022, 17:20
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast - 23.10.2022, 01:05
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Dauergast - 23.10.2022, 09:06
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast - 23.10.2022, 10:49
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast133334 - 23.10.2022, 12:22
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Egal - 23.10.2022, 15:36
RE: WissMit-Tätigkeit vorzeitig beenden - von Gast - 23.10.2022, 19:50