19.10.2022, 16:54
(19.10.2022, 14:04)Egal schrieb:(19.10.2022, 13:26)Staatsgewalt schrieb:(19.10.2022, 13:24)Egal schrieb: Wo hast du deine Kanzlei? Wohnzimmerkanzlei, angemietetes Büro oder Untermiete?
Die Wohnzimmerkanzlei ist natürlich am günstigsten.
Kosten wären z.B. die Gebühr für die Zulassung, der Beitrag zur Anwaltskammer, das beA, Büroausstattung wie PC, Drucker, Scanner, Toner, Papier, Stifte, Aktenordner (falls nicht vollständig digital), Internetzugang, Stempel und anderen Kleinkram. Fachbücher plus ggf. Juris oder Beck-Online (letzteres ist für Einzelanwälte aber fast unbezahlbar teuer). Ggf. eine Anwaltssoftware aber es geht in kleinen Kanzleien auch ohne, wenn du dir einen RVG-Kommentar zulegst.
Bei angemieteter Kanzlei zusätzlich Miete, ggf. anteilige Kosten für die Mitnutzung des Personals und der Infrastruktur. Beschäftigst du für dich alleine eine Refa (was am Anfang nicht empfehlenswert ist), deren Gehalt als sog. Arbeitgeberbrutto.
Fällt nur mittelbar unter Kosten, aber in das Versorgungswerk musst du mindestens den Mindestbeitrag zahlen.
Einen genauen Wert kann dir daher keiner sagen, da der Standort für die Miete und die Personalkosten entscheidend sind. Beides sind vermutlich die größen Ausgabeposten jeden Monat.
Mich würden alle Kosten außer Miete, Büro, Personal ect. interessieren. Also das was man machen zahlen muss.. Es geht nur um die reine Zulassung, die notwendigen Folgekosten. Nur das reine Zugelassen-sein
Ok. Dann sind es:
- Zulassung (bei mir damals) 100 Euro Verwaltungsgebühr
- Robe 200 Euro
- Anwaltskammer derzeit jährlich 400 Euro
- beA 40 Euro (meine ich)
- Versorgungswerk bei uns 131 Euro Mindestbeitrag pro Monat, je nach Einkommen aber mehr
- Steuerberater (den solltest du haben, sobald dein Geschäft eine bestimmte Größe annimmt)
Vielleicht habe ich noch was vergessen. Können die anderen sicherlich ergänzen.
Zur Frage, ob sich die nebenberufliche Selbständigkeit lohnt: Wenn du deine Kosten damit und noch mehr reinholst, ja. Ansonsten ist es mehr "für das Prestige" und du hast mehr Kosten als Gewinn. Diese Kosten kannst du steuerlich absetzen. Das Finanzamt darf dir nur keine Liebhaberei unterstellen, was bei fehlenden Einnahmen über Jahre der Fall sein kann. Wenn dies eintritt, kannst du deine Kosten nicht mehr absetzen. Oft betreffen solche Konstellationen Ärzte, die schon viele Jahre Renter sind, aber ihre Zulassung noch behalten wollen.
Ähh, eine Robe (erst recht für 200 Euro) braucht man nicht um zugelassen zu sein. Fun fact: ich bin seit 11 Jahren Anwalt und habe noch immer keine Robe

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