19.10.2022, 11:31
Ich kann nur für Berlin sprechen: Diesen Satz haben wir stets weggelassen. Grundsätzlich verweist du nicht auf den Akteninhalt (in der Klausur). Ausnahmen sind nur, wenn es um größere Dokumente, Verträge o.ä. geht. Dann zitierst du ggf. die maßgebliche Stelle und verweist im Übrigen auf den Inhalt der Akte.
Nachrichten in diesem Thema
Schlusssatz Zivilurteil Klausur - von Gast - 19.10.2022, 10:16
RE: Schlusssatz Zivilurteil Klausur - von Gast - 19.10.2022, 11:07
RE: Schlusssatz Zivilurteil Klausur - von Gast - 19.10.2022, 11:31
RE: Schlusssatz Zivilurteil Klausur - von Gast - 19.10.2022, 21:56
RE: Schlusssatz Zivilurteil Klausur - von Praktiker - 19.10.2022, 22:46








