18.10.2022, 08:52
(17.10.2022, 20:57)Vikuschalein schrieb: Ihr Lieben,
Person A stiehlt von 5 verschiedenen Geschädigten 5 gleichartige Flaschen. Bei der Durchsuchung wird eine Flasche gefunden.
Kann ich hier nach § 242 I StGB anklagen?
Ich dachte hier (gern eure Meinung dazu!) an die gleichartige, unechte Wahlfeststellung.
Meine Kollegin meinte, das würde hier kein Sinn machen, weil ein findiger Verteidiger dann sagen würde, vielleicht hätte der Mandant es aus Tat 6?
Bin leicht verzweifelt und freue mich sehr über Antworten!
Warum denn eine unechte Wahlfeststellung? Diese hast du doch nur, wenn eine Sachverhaltsungewissheit vorliegt, die nicht zur Normungewissheit führt. Das heißt, egal welche Sachverhaltsvariante, bei der du unsicher bist, du zugrunde legst, du kommst bei der gleichen Norm raus. Das könnte man zwar überlegen, jedoch hast du hier einen hinreichenden Tatverdacht für einen Diebstahl. Die anderen würde ich einstellen.
Nachrichten in diesem Thema
ungleichartige Wahlfeststellung - von Vikuschalein - 17.10.2022, 20:57
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Drin - 17.10.2022, 21:44
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Vikuschalein - 17.10.2022, 22:13
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Gast - 18.10.2022, 08:09
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Gast - 18.10.2022, 08:48
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Cenaira - 18.10.2022, 08:52
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Chill3r - 18.10.2022, 09:02
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Gast - 18.10.2022, 10:07
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Landvogt - 18.10.2022, 19:23
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Gast - 18.10.2022, 19:52
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Landvogt - 18.10.2022, 21:30
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Hans96 - 18.10.2022, 21:07
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Drin - 19.10.2022, 21:46
RE: ungleichartige Wahlfeststellung - von Praktiker - 20.10.2022, 07:39