Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Rechtsanwalt - Rechtschutzversicherung
Antworten

 
Rechtsanwalt - Rechtschutzversicherung
07/2021
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#4
16.10.2022, 20:12
Unbedingt selber Kostendeckung anfragen und statt einzeiliger Rechnung mit entspr. RVG Berechnung ruhig 2, 3 Sätze schreiben, wenn man bei der Erstberatung die Höchstgebühr erhalten will. Bei den anderen Gebühren hat man selten Chancen mehr als 1,3 zu erhalten, es gibt auch kein Abwesenheitsgeld oder km Pauschale (meiner Erfahrung nach immer). Heißt: Man sollte offen mit den Mandanten sprechen, dass diese Gebühren - neben der SB - auch anfallen. 

Sollte die Korrespondenz mit der RSV besonders aufwendig sein, stelle ich das den Mandanten auch in Rechnung (passiert selten). Man erhält hierfür eine 2300 über den Wert des eigenen Gebührenanspruchs des Mandanten, ganz grundsätzlich. Das sollte man aber aus vielerlei Gründen offen vorher kommunizieren, da die Verwunderung u. U. sonst sehr hoch ist. Die Erwartungshaltung ist 90% im Anwaltsberuf (zumindest, wenn man Verbraucher vertritt - auf Unternehmerseite ggf. etwas weniger aber dennoch höchst entscheidend). Am Ende ist das Wichtigste, dass der Mensch zufrieden ist. Das Ergebnis ist völlig egal. Und wenn man auf einmal Kosten in Rechnung stellt, ist der Mandant eigentlich nie zufrieden, wenn er nicht damit gerechnet hat.

Tendenz: Weg vom RVG und hin zu Gebührenvereinbarungen. Das RVG reicht nicht aus m. E. n.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2022, 20:13 von 07/2021.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Rechtsanwalt - Rechtschutzversicherung - von Staatsgewalt - 16.10.2022, 10:23
RE: Rechtsanwalt - Rechtschutzversicherung - von HuberusVolljurist - 16.10.2022, 11:30
RE: Rechtsanwalt - Rechtschutzversicherung - von Gast - 16.10.2022, 18:02
RE: Rechtsanwalt - Rechtschutzversicherung - von 07/2021 - 16.10.2022, 20:12


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus