16.10.2022, 20:12
Unbedingt selber Kostendeckung anfragen und statt einzeiliger Rechnung mit entspr. RVG Berechnung ruhig 2, 3 Sätze schreiben, wenn man bei der Erstberatung die Höchstgebühr erhalten will. Bei den anderen Gebühren hat man selten Chancen mehr als 1,3 zu erhalten, es gibt auch kein Abwesenheitsgeld oder km Pauschale (meiner Erfahrung nach immer). Heißt: Man sollte offen mit den Mandanten sprechen, dass diese Gebühren - neben der SB - auch anfallen.
Sollte die Korrespondenz mit der RSV besonders aufwendig sein, stelle ich das den Mandanten auch in Rechnung (passiert selten). Man erhält hierfür eine 2300 über den Wert des eigenen Gebührenanspruchs des Mandanten, ganz grundsätzlich. Das sollte man aber aus vielerlei Gründen offen vorher kommunizieren, da die Verwunderung u. U. sonst sehr hoch ist. Die Erwartungshaltung ist 90% im Anwaltsberuf (zumindest, wenn man Verbraucher vertritt - auf Unternehmerseite ggf. etwas weniger aber dennoch höchst entscheidend). Am Ende ist das Wichtigste, dass der Mensch zufrieden ist. Das Ergebnis ist völlig egal. Und wenn man auf einmal Kosten in Rechnung stellt, ist der Mandant eigentlich nie zufrieden, wenn er nicht damit gerechnet hat.
Tendenz: Weg vom RVG und hin zu Gebührenvereinbarungen. Das RVG reicht nicht aus m. E. n.
Sollte die Korrespondenz mit der RSV besonders aufwendig sein, stelle ich das den Mandanten auch in Rechnung (passiert selten). Man erhält hierfür eine 2300 über den Wert des eigenen Gebührenanspruchs des Mandanten, ganz grundsätzlich. Das sollte man aber aus vielerlei Gründen offen vorher kommunizieren, da die Verwunderung u. U. sonst sehr hoch ist. Die Erwartungshaltung ist 90% im Anwaltsberuf (zumindest, wenn man Verbraucher vertritt - auf Unternehmerseite ggf. etwas weniger aber dennoch höchst entscheidend). Am Ende ist das Wichtigste, dass der Mensch zufrieden ist. Das Ergebnis ist völlig egal. Und wenn man auf einmal Kosten in Rechnung stellt, ist der Mandant eigentlich nie zufrieden, wenn er nicht damit gerechnet hat.
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