15.10.2022, 15:55
Habe demnächst das gleiche Problem. In Anwaltskammer Hamburg hat dazu auf ihrer Internetseite stehen, dass man erst die Zulassung als Syndikus-RA in Hamburg beantragen muss und anschließend den Kammerwechsel ins andere Bundesland.
Ich weiß allerdings noch nicht, welches Formular man nutzen muss. Das wollte ich selbst erfragen, wenn ich die zusätzliche Stellenbeschreibung für die Syndikus-Tätigkeit habe. Soweit ich gesehen habe, gehen alle Formulare von einer Doppelzulassung aus.
Das Versorgungswerk wird von der Anwaltskammer informiert. Ich würde das jedoch zusätzlich selbst erledigen. Ich hatte schon mit meinem Sachbearbeiter beim Versorgungswerk telefoniert. Es kommt auf die einzelne Satzung des Versorgungswerks an. In HH kann man freiwillig drin bleiben und sich beim anderen freistellen lassen. Über das Versorgungswerk (oder auch alleine) musst du zusätzlich den Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ich weiß allerdings noch nicht, welches Formular man nutzen muss. Das wollte ich selbst erfragen, wenn ich die zusätzliche Stellenbeschreibung für die Syndikus-Tätigkeit habe. Soweit ich gesehen habe, gehen alle Formulare von einer Doppelzulassung aus.
Das Versorgungswerk wird von der Anwaltskammer informiert. Ich würde das jedoch zusätzlich selbst erledigen. Ich hatte schon mit meinem Sachbearbeiter beim Versorgungswerk telefoniert. Es kommt auf die einzelne Satzung des Versorgungswerks an. In HH kann man freiwillig drin bleiben und sich beim anderen freistellen lassen. Über das Versorgungswerk (oder auch alleine) musst du zusätzlich den Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Nachrichten in diesem Thema
Zulassungswechsel von RA zu SRA - von HuberusVolljurist - 15.10.2022, 11:22
RE: Zulassungswechsel von RA zu SRA - von HuberusVolljurist - 15.10.2022, 11:26
RE: Zulassungswechsel von RA zu SRA - von Egal_ - 15.10.2022, 15:55









