15.10.2022, 11:22
Moin liebes Forum!
Nach einer einjährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt fange ich nun demnächst eine neue Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt an. Meine Anwaltszulassung will ich dabei nicht behalten. Auch liegt der Sitz meines Arbeitgebers in einem neuen Kammerbezirk.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Gebe ich meine Zulassung zurück und beantrage dann im anderen Kammerbezirk meine Syndikuszulassung oder beantrage ich bei meiner jetzigen Kammer eine Syndikuszulassung, gebe dann meine Anwaltszulassung zurück und beantrage dann einen Kammerwechsel?
Mit meiner Kammer hatte ich schon telefoniert. Die konnten mir das leider auch nicht so richtig beantworten.
Danke für eure Hilfe
Nach einer einjährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt fange ich nun demnächst eine neue Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt an. Meine Anwaltszulassung will ich dabei nicht behalten. Auch liegt der Sitz meines Arbeitgebers in einem neuen Kammerbezirk.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Gebe ich meine Zulassung zurück und beantrage dann im anderen Kammerbezirk meine Syndikuszulassung oder beantrage ich bei meiner jetzigen Kammer eine Syndikuszulassung, gebe dann meine Anwaltszulassung zurück und beantrage dann einen Kammerwechsel?
Mit meiner Kammer hatte ich schon telefoniert. Die konnten mir das leider auch nicht so richtig beantworten.
Danke für eure Hilfe
Nachrichten in diesem Thema
Zulassungswechsel von RA zu SRA - von HuberusVolljurist - 15.10.2022, 11:22
RE: Zulassungswechsel von RA zu SRA - von HuberusVolljurist - 15.10.2022, 11:26
RE: Zulassungswechsel von RA zu SRA - von Egal - 15.10.2022, 15:55