09.10.2022, 07:50
Anwalt unterliegt ja der Schweigepflicht. Wenn Person A sich evtl strafbar gemacht hat und aber Person B zum Anwalt geht und so tut als ob er sich strafbar gemacht hat, sich beraten lässt (geht nur im Erstberatung, keine weitergehende Vertretung) und das Mandatsverhältnis auf Person B geht (Rechnung schon bezahlt) und der Anwalt aber doch durch Zufall aus den übergebenen Unterlagen rauslesen kann dass es eig um das Verhalten von A und nicht B geht fällt das trotzdem unter seine Schweigepflicht oder? Also er darf A jetzt nicht anschwärzen gehen weil er die Infos über A aus dem Mandatsverhältnis mit B erfahren hat. Richtig?
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Anwaltliche Schweigepflicht - von Xxy - 09.10.2022, 07:50
RE: Anwaltliche Schweigepflicht - von Xxy - 09.10.2022, 07:55
RE: Anwaltliche Schweigepflicht - von Juro - 09.10.2022, 10:09
RE: Anwaltliche Schweigepflicht - von Betongold - 09.10.2022, 15:04
RE: Anwaltliche Schweigepflicht - von Gast - 11.10.2022, 20:17
RE: Anwaltliche Schweigepflicht - von Egal - 11.10.2022, 21:06
RE: Anwaltliche Schweigepflicht - von Gast - 11.10.2022, 21:15