06.10.2022, 22:58
Den Ausführungen zur Frage des frühen ersten Termins kann ich mich durchaus anschließen, insbesondere was die Differenzierung zwischen AG und LG betrifft. Ich habe in meinem Dezernat einen sehr hohen Anteil von Räumungsklagen einer großen Wohnungsbaugesellschaft, bei der es meistens um Kündigung wegen erheblichen Zahlungsverzuges geht, die sich zu etwa 95 Prozent durch VU im schriftlichen Verfahren beenden lassen. Es gibt in einigen Konstellationen natürlich auch die Vorteile eines frühen ersten Termins (wie bereits ausgeführt etwa nach PKH). Letztlich ist es wahrscheinlich Geschmackssache und jeder muss da seinen eigenen Weg finden und ausprobieren.
Zu der Frage des Aktenauszugs: ich fertige (am AG) im Rahmen der Terminsvorbereitung immer einen knappen Aktenauszug, auf dem die Parteien, die Anträge, der komprimierte Parteivortrag mit Seitenzahlen zu den relevanten Aktenstücken (Verträge etc) stehen sowie eine knappe rechtliche Einschätzung und beabsichtigte Vorgehensweise. In den meisten Fällen passt das auf eine oder eine halbe Seite, je nach Aktenumfang. Man kann natürlich auch (wie man es teilweise im Referendariat gelernt hat) mit Tabellen oder Spalten arbeiten, in denen die jeweiligen Argumente der Parteien nebeneinander stehen, den Aufwand betreibe ich aber nicht. Einige Kollegen schreiben auch schon einen ausformulierten Tatbestand; kann man auch machen, ist mir aber zu aufwändig und wenn ich dann doch am Ende ein Urteil schreibe, hilft mir auch der knappe Aktenauszug für die Fertigung des Tatbestandes. Fazit: möglichst knapp, aber so übersichtlich, dass man im Termin schnell im Bilde ist und bei Bedarf die Akte an der richtigen Stelle aufschlagen kann (zB wenn man einem Zeugen ein bestimmtes Schriftstück oder Lichtbild vorhalten will).
Zu der Frage des Aktenauszugs: ich fertige (am AG) im Rahmen der Terminsvorbereitung immer einen knappen Aktenauszug, auf dem die Parteien, die Anträge, der komprimierte Parteivortrag mit Seitenzahlen zu den relevanten Aktenstücken (Verträge etc) stehen sowie eine knappe rechtliche Einschätzung und beabsichtigte Vorgehensweise. In den meisten Fällen passt das auf eine oder eine halbe Seite, je nach Aktenumfang. Man kann natürlich auch (wie man es teilweise im Referendariat gelernt hat) mit Tabellen oder Spalten arbeiten, in denen die jeweiligen Argumente der Parteien nebeneinander stehen, den Aufwand betreibe ich aber nicht. Einige Kollegen schreiben auch schon einen ausformulierten Tatbestand; kann man auch machen, ist mir aber zu aufwändig und wenn ich dann doch am Ende ein Urteil schreibe, hilft mir auch der knappe Aktenauszug für die Fertigung des Tatbestandes. Fazit: möglichst knapp, aber so übersichtlich, dass man im Termin schnell im Bilde ist und bei Bedarf die Akte an der richtigen Stelle aufschlagen kann (zB wenn man einem Zeugen ein bestimmtes Schriftstück oder Lichtbild vorhalten will).
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Justiz: Schneller werden - von Leo@ius - 05.10.2022, 15:50
RE: Justiz: Schneller werden - von gast7010 - 05.10.2022, 22:53
RE: Justiz: Schneller werden - von Gast - 06.10.2022, 22:37
RE: Justiz: Schneller werden - von Praktiker - 06.10.2022, 07:42
RE: Justiz: Schneller werden - von Gast - 06.10.2022, 23:10
RE: Justiz: Schneller werden - von Leo@ius - 06.10.2022, 13:01
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RE: Justiz: Schneller werden - von gast7010 - 08.10.2022, 11:36
RE: Justiz: Schneller werden - von Andreas - 08.10.2022, 11:57
RE: Justiz: Schneller werden - von gastHolstein99 - 08.10.2022, 15:24
RE: Justiz: Schneller werden - von Praktiker - 08.10.2022, 22:36
RE: Justiz: Schneller werden - von Gast - 08.10.2022, 23:40