06.10.2022, 01:23
Beleidigt er den Bestohlenen? Dann eher TE. Einen anderen Zeugen? Dann TM.
Aber: Hast du einen Strafantrag für die beleidigung? Wenn nein, vermerkst du das nur in der Vfg, dass hier kein hinr TV zu besteht. Wenn ja, kannst du auch 154a stpo machen, da die beleidigung ja (wenn es nicht gerade Hassrede+tätliche beleidigung) gegenüber dem 252 nicht ins Gewicht fällt.
Aber: Hast du einen Strafantrag für die beleidigung? Wenn nein, vermerkst du das nur in der Vfg, dass hier kein hinr TV zu besteht. Wenn ja, kannst du auch 154a stpo machen, da die beleidigung ja (wenn es nicht gerade Hassrede+tätliche beleidigung) gegenüber dem 252 nicht ins Gewicht fällt.
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Konkurrenzen - von Liliana - 05.10.2022, 14:01
RE: Konkurrenzen - von Drin - 06.10.2022, 01:23
RE: Konkurrenzen - von Refkollege - 11.10.2022, 23:34
RE: Konkurrenzen - von Cenaira - 17.10.2022, 13:15
RE: Konkurrenzen - von Praktiker - 17.10.2022, 18:30