01.10.2022, 09:50
(30.09.2022, 15:25)GastFRA schrieb:(30.09.2022, 14:53)Gast schrieb: Mein Tipp: Beiträge an die gesetzliche RV rausnehmen und im Versorgungswerk nachversichern lassen. Ist immer besser. Die 5 Jahre voll machen, macht meistens überhaupt keinen Sinn meines Erachtens.
Stimmt jedenfalls m.W.n. dann nicht, wenn der TE (freiwillig) gesetzlich krankenversichert ist.
Dann erhielte er bei 60 vollen Versicherungsmonaten in der GRV im Alter die Möglichkeit, in die KV der Rentner einzutreten. Bei dieser werden 50% der Beiträge vom Staat getragen. Andernfalls - bei Nichterhalt einer gesetzlichen (Mini-)Rente müsste der TE 100% der Beiträge zahlen.
Stimmt das noch so oder hat jemand andere Erkenntnisse?
Ich meine, das splittet sich, je nachdem, aus welchem Topf das Geld kommt. Hatte ich vor ein paar Monaten noch mal nachgelesen.
Allgemein ist es ja aber auch nicht so, dass man sich aussuchen könnte, wo man einzahlt. Man kann bis zu einer gewissen Frist die Beiträge noch verschieben, aber das geht nicht beliebig und für den Rest des Berufslebens. Zudem muss man aufpassen, wie das umgeschichtete Geld eingezahlt wird (Einmalzahlung oder entsprechend des Einzahlungszeitraums). Das kann einen Unterschied machen.
Ich würde jedem empfehlen, vor der Entscheidung den Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern und zu schauen, was man schon eingezahlt hat. Ich war z.B. überrascht, dass sich ein Schülerjob, von dem ich dachte, es wäre nichts eingezahlt worden, doch als versicherungspflichtig entpuppte. Zudem bringen Minijobs auch etwas. Zwar keine originär eigenen Ansprüche, aber sie erhöhen die Ansprüche, wenn man bereits eingezahlt hat (Job, der sozialversicherungspflichtig war).
Die meisten von uns dürften daher bereits als Schüler, Studenten oder WissMit einige Monate oder Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insofern kann man die 60 Monate auch voll machen und eine Rente aus beiden Töpfen erhalten, statt die Einzahlung verfallen zu lassen.
Wer sich die Kindererziehungszeiten anrechnen lässt (meist die Frau, kann ja aber auch der Mann sein), hat die 60 Monate noch schneller voll, ohne dafür zusätzlich einzahlen zu müssen.
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Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Jobwechsler - 29.09.2022, 18:02
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 29.09.2022, 20:34
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Landvogt - 29.09.2022, 21:11
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 14:53
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von GastFRA - 30.09.2022, 15:25
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 01.10.2022, 09:50
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 19:47