30.09.2022, 15:25
(30.09.2022, 14:53)Gast schrieb: Mein Tipp: Beiträge an die gesetzliche RV rausnehmen und im Versorgungswerk nachversichern lassen. Ist immer besser. Die 5 Jahre voll machen, macht meistens überhaupt keinen Sinn meines Erachtens.
Stimmt jedenfalls m.W.n. dann nicht, wenn der TE (freiwillig) gesetzlich krankenversichert ist.
Dann erhielte er bei 60 vollen Versicherungsmonaten in der GRV im Alter die Möglichkeit, in die KV der Rentner einzutreten. Bei dieser werden 50% der Beiträge vom Staat getragen. Andernfalls - bei Nichterhalt einer gesetzlichen (Mini-)Rente müsste der TE 100% der Beiträge zahlen.
Stimmt das noch so oder hat jemand andere Erkenntnisse?
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Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Jobwechsler - 29.09.2022, 18:02
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 29.09.2022, 20:34
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Landvogt - 29.09.2022, 21:11
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 14:53
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von GastFRA - 30.09.2022, 15:25
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 01.10.2022, 09:50
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 19:47