30.09.2022, 11:42
(30.09.2022, 09:22)AssJurHes schrieb: Das mit der Motivation kann ich bestätigen. Hab 7,75 Punkte im 2. Examen und hab dann 4 Monate später den Verbesserungsversuch gemacht. In den Klausuren konnte ich mich tatsächlich auch um 1 Punkt verbessern. Als dann die mündliche Prüfung auf mich zukam, war meine Motivation restlos aufgebraucht und ich konnte mich überhaupt nicht mehr zum Lernen aufraffen. Ich bin letztlich einfach nicht hingegangen, was mich im Nachhinein tierisch ärgert, da ich mir ziemlich sicher bin, dass ich mich verbessert hätte. Andererseits hatte ich bereits die Zusage zur Justiz, sodass es mir praktisch wohl auch nichts mehr gebracht hätte, was sicherlich auch zu meinem Motivationsverlust beigetragen haben dürfte.
Puh, ganz schön gewagt . Ein ganzer Punkt mehr kann schon bei vielen Bewerbungen was ausmachen, falls du merkst, dass die Justiz doch nicht so das richtige für dich ist
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Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von Reformatio in peius - 18.09.2022, 22:34
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von Gast - 19.09.2022, 20:34
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von jklpuzo - 23.09.2022, 14:22
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von AssJurHes - 30.09.2022, 09:22
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von Gast - 30.09.2022, 11:42
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von Jura5000 - 30.09.2022, 13:53
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von AssJurHes - 30.09.2022, 13:58
RE: Verbesserungsversuch 2 Monate oder 4 Monate nach der Mündlichen? - von AssJurHes - 30.09.2022, 13:20